ADSp-Verweis auf Geschäftspapieren (ADSp 2017)

Nach allgemeiner Rechtsauffassung genügt der allgemeine Verweis „Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung“ nicht mehr um diese und insbesondere deren Haftungsbeschränkungen wirksam mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Hier wird zumindest im Fracht- und Speditionsgeschäft gesetzlich der Hinweis auf die Haftungshöhe vorgeschrieben.

Zum Großteil wird die Rechtsauffassung vertreten, es genüge eine Inhaltsangabe, die aus Sicht des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV wie folgt gefasst werden kann. Seit der See-/Landfrachtrechtsreform 2103 ist dabei eine drucktechnische Hervorhebung, z.B. durch Fettdruck, nicht mehr notwendig.

       Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 –. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

ADSp-Verweis (ohne Logistik-AGB) in englischer Sprache (nach Empfehlung DSLV)

“We operate exclusively in accordance with the Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 – (German Freight Forwarders‘ General Terms and Conditions 2017). Note: In clause 23 the ADSp 2017 deviates from the statutory liability limitation in section 431 German Commercial Code (HGB) by limiting the liability for multimodal transportation with the involvement of sea carriage and an unknown damage location to 2 SDR/kg and, for the rest, the customary liability limitation of 8,33 SDR/kg additionally to Euro 1,25 million per damage claim and EUR 2,5 million per damage event, but not less than 2 SDR/kg.”